Umfangreicher DPP-Report

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DPP Benötigt für Ihre Produktgruppe

Ihre Produktgruppe fällt unter die Pflicht zur Einführung eines Digitalen Produktpasses (DPP) gemäß der EU-Verordnung 2024/1781.

Die konkreten produktspezifischen Anforderungen – also welche Informationen im DPP enthalten sein müssen – werden im Laufe der Jahre 2025 und 2026 schrittweise durch delegierte Verordnungen veröffentlicht, welche dann ab 2027 laufend in Kraft treten. Einen Überblick über den Zeitplan und betroffene Branchen finden Sie in unserem ausführlichen Report.

Voraussichtlich zu meldende Pflichtinformationen im DPP umfassen unter anderem:

  • Produktidentifikationsdaten
  • Materialzusammensetzung und Herkunft
  • Nachhaltigkeits- und Umweltkennzahlen
  • Nutzungs-, Wartungs- und Reparaturinformationen
  • Informationen zu Recycling, Entsorgung und Demontage
  • Nachweise zur Rechtskonformität und Zertifizierungen

Nur die EU-Batterieverordnung (2023/1542) ist bereits seit Juli 2023 verabschiedet. Sie macht den Digitalen Produktpass (DPP) ab Februar 2027 verpflichtend für Fahrzeugbatterien, Industriebatterien über 2 kWh sowie Batterien in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes oder E-Scootern. Der DPP muss u. a. Informationen zum CO₂-Fußabdruck, Materialherkunft, Ladezyklen, sowie Demontage- und Recyclinghinweise enthalten und wird über einen QR-Code oder digitalen Link direkt an der Batterie verfügbar gemacht.

Kleinstunternehmen (1-10)

Können je nach delegiertem Rechtsakt gänzlich ausgenommen sein

Beispiel: In der EU-Batterieverordnung sind Mikrounternehmen in bestimmten Fällen explizit von der CO₂-Bilanzpflicht und DPP-Anforderungen befreit

Dennoch: freiwillige Teilnahme möglich, z. B. zur Marktpositionierung oder bei B2B-Druck durch größere Kunden

Genauer Leitfaden zur Einführung des DPP

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